Ordensspangen des Kreisfeuerwehrverbandes

Beim Delegiertentag des KFV Rhein-Hunsrück am 17.09.2021 in Steinbach wurde die Einführung einer Ordensspange des KFV beschlossen. 

Es gibt nunmehr vier Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes:

  • Ordensspange Stufe Bronze
  • Ordensspange Stufe Silber
  • Ordensspange Stufe Gold
  • Ordensspange als Steckkreuz

Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Verleihung der Ordensspangen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Der Antrag für ein Ehrung steht als Download bereit.

Maximale Anzahl der Verleihungen pro Kalenderjahr
(Ausnahmen nur auf Beschluss des Vorstandes)

112
BRONZE

84
SILBER

56
GOLD

24
ALS STECKKREUZ

Maximale Anzahl der Verleihungen pro Feuerwehr/Förderverein pro Kalenderjahr
(Ausnahmen nur auf Beschluss des Vorstandes)

4 3 2 1
Antragsfrist
6 Wochen vor der Verleihung 6 Wochen vor der Verleihung 12 Wochen vor der Verleihung 12 Wochen vor der Verleihung
Mitwirkung/Entscheidung durch

Vorstand des KFV
Wehrführer/

Vorstand des KFV
Wehrführer mit Wehrleiter

Vorstand des KFV
Wehrleiter

Vorstand des KFV Wehrleiter mit BKI
Rahmen der Verleihung

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen. z.B. Delegiertentag KFV, Verbandsgemeinde Feuerwehrtag, Jubiläumskommers, Dienstversammlung, Jahreshauptversammlung

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen. z.B. Delegiertentag KFV, Verbandsgemeinde, Feuerwehrtag, Jubiläumskommers, Dienstversammlung, Jahreshauptversammlung

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen. z.B. Delegiertentag KFV, Verbandsgemeinde, Feuerwehrtag, Jubiläumskommers, Keine Verleihung auf örtlichen Veranstaltungen wie Hauptversammlungen, Dienstversammlungen oder Besprechungen möglich.

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen. z.B. Delegiertentag KFV, Verbandsgemeinde, Feuerwehrtag, Jubiläumskommers, Keine Verleihung auf örtlichen Veranstaltungen wie  Hauptversammlungen, Dienstversammlungen oder Besprechungen möglich.

Verleihung durch
Mitglied des Vorstandes oder Wehrleiter Mitglied des Vorstandes Durch einen der Vorsitzenden Durch einen der Vorsitzenden
Natürliche Personen, die folgender Personengruppe angehören

Aktive, Fördervereinsmitglieder, Sonstige

Aktive, Fördervereinsmitglieder

Aktive, Fördervereinsmitglieder

Aktive, Zivilpersonen

Voraussetzungen

10 Jahre Mitgliedschaft (ohne JF), besondere Verdienste und Reputation, weiterhin dem Feuerwehrwesen dienend

20 Jahre Mitgliedschaft (ohne JF), besondere Verdienste und Reputation, weiterhin dem Feuerwehrwesen dienend

30 Jahre Mitgliedschaft (ohne JF), herausragende Verdienste und Reputation, weiterhin dem Feuerwehrwesen dienend

Außerordentliche Verdienste für und um das Feuerwehrwesen
Beschreibung

Ehrung für Personen, die sich um die örtliche Wehr oder den Förderverein verdient machen.

Beispielsweise Gerätewarte, besonders aktive Feuerwehr-angehörige, Vorstandsmitglieder, Betreuer in der Jugendfeuerwehr, Externe die immer wieder die Feuerwehr unterstützten.

Ehrung für Personen die sich um die örtliche Wehr oder den Förderverein besonders langjährig verdient machen.

Beispielsweise Wehrführer, Wehrleiter, Vorstandsmitglieder, Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer in der Jugendfeuerwehr, Wertungsrichter.

Ehrung für Personen die sich um die örtliche Wehr oder den Förderverein besonders langjährig verdient machen. Beispielsweise Gerätewarte, Wehrführer, Wehrleiter,  Vorstandsmitglieder, Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer in der Jugendfeuerwehr, Wertungsrichter.

Aktive für besonders mutiges und umsichtiges Verhalten im Feuerwehreinsatz oder
Aktive, die eine besonders langjährige, in der Regel mindestens 25-jährige, erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis,- Stadt- oder Verbands-gemeindeebene ausgeübt haben und in dieser Zeit ein über das übliche Maß hinaus-gehendes ideelles Engagement gezeigt haben und weiterhin dem Feuerwehrwesen dienen. (z.B. BKI,  Wehrleiter und Wehrführer sowie ihre Stellvertreter; Jugendfeuerwehrwarte, Führer von Sonder-einheiten des Land-kreises, Kreisausbilder, Gerätewarte) oder Zivilpersonen, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele des Kreisfeuerwehr-verbandes und des Feuerwehrwesens im Rhein-Hunsrück-Kreis gefördert haben.

Die ausgezeichneten Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Daten (Vorname, Name, Dienstgrad, Feuerwehreinheit/Förderverein, Art der Auszeichnung, Verleihungsort und Verleihungsdatum sowie Fotos von der Verleihung) im Internet auf der Internetseite des Kreisfeuerwehrverbandes veröffentlicht werden dürfen, da die Verleihungen bei öffentlichen Veranstaltungen stattfinden.